Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
333_1970 AT

333. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch Belgien und Erklärung Italiens zu diesem Übereinkommen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 333. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch Belgien und Erklärung Italiens zu diesem Übereinkommen

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung

hat Belgien am 26. August 1970 seine Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen über das

auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern

anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 369/1969) hinterlegt. Das Übereinkommen

ist gemäß seinem Artikel 8 zweiter

Absatz am 24. Oktober 1970 für Belgien in Kraft

getreten.

Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

hat Belgien folgende Erklärung abgegeben

In Anwendung des Artikels 2 des Übereinkommens

wird belgisches Recht auch dann für

anwendbar erklärt, wenn das Kind seinen gewöhnlichen

Aufenthalt im Ausland hat und das

Unterhaltsbegehren vor ein belgisches Gericht

gebracht wird, das Kind und die Person, von

der die Unterhaltsleistungen verlangt werden,

die belgische Staatsangehörigkeit besitzen und

letztere Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt

in Belgien hat.

Italien hat anläßlich der Hinterlegung seiner

Ratifikationsurkunde (kundgemacht BGBl.

Nr. 293/1961) folgende Erklärung abgegeben

Die Italienische Regierung erklärt unter Berufung

auf die in Artikel 2 vorgesehene Möglichkeit,

daß es italienisches Recht in den nach

dem erwähnten Artikel 2 Buchstaben a, b und c

in Betracht kommenden Fällen als anwendbar betrachtet.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →