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332_1998 AT

332. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung einer Verordnung über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 332. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung einer Verordnung über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 wird

kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Juni 1998, Zl. V 228/97-6, dem Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft zugestellt am 13. August 1998, § 1 ZTNr. 0207 23 A 1b der Verordnung

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über Importausgleichssätze und Schwellenpreise

für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft vom 29. Oktober 1990, Zl. 39 001/06-

III/B/7c/90, kundgemacht im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 31. Oktober 1990, als gesetzwidrig

aufgehoben.

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