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332_1983 AT

332. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von Düngemitteln in der Ausfuhr, deren Wert 2000 S nicht übersteigt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 332. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von Düngemitteln in der Ausfuhr, deren Wert 2000 S nicht übersteigt

Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971 und BGBl.

Nr. 401/1974 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 25. November

1974, BGBl. Nr. 723, über die Bewilligungspflicht

von Düngemitteln in der Ausfuhr, deren Wert

2000 S nicht übersteigt, wird aufgehoben.

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