332. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 7/1962 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 14/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
FINNLAND-EFTA
ASSOZIIERUNG
FINEFTA/DJC 7/62
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES
Nr. 7/1962
(In der 13. Sitzung am 16. Oktober 1962 gefaßt)
AUSSTELLUNG VON URSPRUNGSZEUGNISSEN
IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT
ALS DEM ERZEUGERLAND
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Der Ratsbeschluß Nr. 14/1962 Der Beschluß Nr. 14/1962 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl.
Nr. 329/1962 verlautbart worden. ist auch für
Finnland bindend und auf die Beziehungen
zwischen Finnland und den Mitgliedstaaten anzuwenden.
2. Für die Zwecke dieses Beschlusses sind die
Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 4 des Assoziierungs-
Übereinkommens dort, wo der Zusammenhang
dies erfordert, sinngemäß auf den Ratsbeschluß
Nr. 14/1962 anzuwenden.
3. Dieser Beschluß tritt am 1. Jänner 1963 in
Kraft.