331_1998
AT
331. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Leoben
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 331. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Leoben
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes Leoben wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 eine weitere
Notarstelle mit dem Amtssitz in Leoben errichtet.