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331_1998 AT

331. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Leoben

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 331. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Leoben

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Leoben wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Leoben errichtet.

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