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331_1994 AT

331. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 331. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte

Nach Mitteilungen der Regierung des Königreiches Schweden haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte (BGBl. Nr. 132/1972, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 514/1983) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Beitrittsurkunde

Australien 27 Oktober 1992

Belgien 20. Juni 1991

Frankreich 24. September 1992

Italien 3. Mai 1990

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