331_1994
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331. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 331. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte
1994_331_0 331. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte
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Nach Mitteilungen der Regierung des Königreiches Schweden haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte (BGBl. Nr. 132/1972, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 514/1983) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Beitrittsurkunde
Australien 27 Oktober 1992
Belgien 20. Juni 1991
Frankreich 24. September 1992
Italien 3. Mai 1990