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331_1991 AT

331. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 331. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 578/1989, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, soweit es

sich um Waren der Anlage B 2 des Außenhandelsgesetzes 1984 handelt, auch im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl. Nr. 630/1987, über

die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form,

zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 253/1991, wird wie folgt geändert

1. Die Anlage 2 (Ausfuhrliste) wird wie folgt geändert

Artikel II

1. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1991 in Kraft.

2. Art. I Z 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1991 außer Kraft.

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