Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331_1990 AT

331. Verordnung: Hagelversicherungs-Förderungsverordnung 1990

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 331. Verordnung: Hagelversicherungs-Förderungsverordnung 1990

Auf Grund der §§ 2 und 6 des Hagelversicherungs

-Förderungsgesetzes, BGBl. Nr. 64/1955, in

der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 186/1961

und BGBl. Nr. 289/1963 wird verordnet

Der Hundertsatz, um den die vertragsmäßigen

Hagelversicherungsprämien für das Wirtschaftsjahr

1990 verbilligt werden, wird unter Zugrundelegung

der vom Bund und dem einzelnen Bundesland

gewährten Beihilfe festgesetzt wie folgt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →