Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331_1986 AT

331. Kundmachung: Feststellung der Gesetzwidrigkeit der §§ 1 und 2 der Verordnung betreffend Preisbestimmung für Milch durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 331. Kundmachung: Feststellung der Gesetzwidrigkeit der §§ 1 und 2 der Verordnung betreffend Preisbestimmung für Milch durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 11. März 1986, Zl. V 32/85-6, festgestellt, daß

die §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesministers

für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. Juli

1984 betreffend Preisbestimmung für Milch, kundgemacht

im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom

1. August 1984, gesetzwidrig waren.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →