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331_1984 AT

331. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einbeziehung von Bier und Hühnereiern in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 331. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einbeziehung von Bier und Hühnereiern in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis

Auf Grund des § 3 b des Bundesgesetzes vom

29. Juni 1977, BGBl. Nr. 392, zur Verbesserung der

Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 121/1980 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 19. August 1980,

BGBl. Nr. 389, über die Einbeziehung von Bier und

Hühnereiern in das Verbot des Verkaufes unter

dem Einstandspreis in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 426/1983 wird wie folgt geändert

Im § 2 ist das Datum „31. August 1984" durch

das Datum „31. August 1985" zu ersetzen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1984 in

Kraft.

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