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331_1962 AT

331. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 16/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 3 Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (Durchführung der Beschleunigung des Zollabbau-Zeitplanes durch Österreich).

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 331. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 16/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 3 Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (Durchführung der Beschleunigung des Zollabbau-Zeitplanes durch Österreich).

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE

FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 16/62

BESCHLUSS DES RATES Nr. 16/1962

(In der 28. Sitzung am 30. Oktober 1962 gefaßt)

BESCHLEUNIGUNG DES ZEITPLANES DES

ÜBEREINKOMMENS: ÖSTERREICH

DER RAT hat,

im Hinblick auf den Ratsbeschluß Nr. 11/1962 Der Beschluß Nr. 11/1962 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl.

Nr. 259/1962 verlautbart worden.,

BESCHLOSSEN

Das Datum 31. Oktober 1962 in Artikel 3

Absatz 2 a) des Übereinkommens wird bezüglich

der Einfuhren nach Österreich durch das Datum

31. Dezember 1962 ersetzt.

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