331_1962
AT
331. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 16/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 3 Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (Durchführung der Beschleunigung des Zollabbau-Zeitplanes durch Österreich).
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 331. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 16/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 3 Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (Durchführung der Beschleunigung des Zollabbau-Zeitplanes durch Österreich).
1962_331_0 331. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 16/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 3 Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (Durchführung der Beschleunigung des Zollabbau-Zeitplanes durch Österreich).
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(Übersetzung)
EUROPÄISCHE
FREIHANDELSASSOZIATION
EFTA/DC 16/62
BESCHLUSS DES RATES Nr. 16/1962
(In der 28. Sitzung am 30. Oktober 1962 gefaßt)
BESCHLEUNIGUNG DES ZEITPLANES DES
ÜBEREINKOMMENS: ÖSTERREICH
DER RAT hat,
im Hinblick auf den Ratsbeschluß Nr. 11/1962 Der Beschluß Nr. 11/1962 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl.
Nr. 259/1962 verlautbart worden.,
BESCHLOSSEN
Das Datum 31. Oktober 1962 in Artikel 3
Absatz 2 a) des Übereinkommens wird bezüglich
der Einfuhren nach Österreich durch das Datum
31. Dezember 1962 ersetzt.