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330_2003 AT

330. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Matrei in Osttirol

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 330. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Matrei in Osttirol

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2004 eine weitere Notarstelle

mit dem Amtssitz in Matrei in Osttirol errichtet.

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