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330_2001 AT

330. Verordnung: Errichtung einer zehnten Notarstelle in Innsbruck

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 330. Verordnung: Errichtung einer zehnten Notarstelle in Innsbruck

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet.

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