330_1993
AT
330. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1993
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 330. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1993
Gemäß § 62 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 2 630 576 S werden nach der Zahl der im Studienjahr 1991/92 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt