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330_1989 AT

330. Verordnung: Änderung der Namensänderungsverordnung (NÄV)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 330. Verordnung: Änderung der Namensänderungsverordnung (NÄV)

Auf Grund des Namensänderungsgesetzes

(NÄG), BGBl. Nr. 195/1988, wird verordnet

Die Namensänderungsverordnung (NÄV),

BGBl. Nr. 299/1988, wird geändert wie folgt

1. In § 3 Abs. 2 wird die Wortfolge „gemäß § 9

des Namensänderungsgesetzes" durch „nach

Abs. 1" ersetzt.

2. Nach § 3 Abs. 2 wird eingefügt

„(3) Mitteilungen nach Abs. 1 Z 1 haben zu enthalten

1. bei Änderung des Familiennamens des Kindes

infolge Erstreckung der Wirkung (§ 5 des

Gesetzes) einen Hinweis auf die Person(en),

der (denen) die Änderung des Familiennamens

bewilligt wurde;

2. bei Änderung des Familiennamens des Kindes

in den geänderten Familiennamen des Elternteils,

dem die Obsorge für das Kind zukommt

(§ 2 Abs. 1 Z 6 des' Gesetzes) einen Hinweis

auf den geänderten Familiennamen des

Elternteils und auf den Vorgang, der diese

Änderung bewirkt hat."

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