330_1987
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330. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 330. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen
1987_330_0 330. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des
Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des
Zollwesens haben folgende weitere Staaten ihre
Beitrittsurkunden zum Zollabkommen über die
vorübergehende Einfuhr von Umschließungen
(BGBl. Nr. 191/1962, letzte Kundmachung des
Geltungsbereiches BGBl. Nr. 280/1974) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Kenia 31. August 1983
Republik Korea 21. Oktober 1975
Simbabwe 18. Feber 1987
Vereinigtes Königreich
(einschließlich Montserrat,
Gibraltar,
St. Helena und Gilbert-Inseln) 1. April 1977
Das Vereinigte Königreich hat anläßlich der
Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde den in Art. 20
Abs. 1 vorgesehenen Vorbehalt erklärt.