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330_1987 AT

330. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 330. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des

Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des

Zollwesens haben folgende weitere Staaten ihre

Beitrittsurkunden zum Zollabkommen über die

vorübergehende Einfuhr von Umschließungen

(BGBl. Nr. 191/1962, letzte Kundmachung des

Geltungsbereiches BGBl. Nr. 280/1974) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Kenia 31. August 1983

Republik Korea 21. Oktober 1975

Simbabwe 18. Feber 1987

Vereinigtes Königreich

(einschließlich Montserrat,

Gibraltar,

St. Helena und Gilbert-Inseln) 1. April 1977

Das Vereinigte Königreich hat anläßlich der

Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde den in Art. 20

Abs. 1 vorgesehenen Vorbehalt erklärt.

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