Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
330_1981 AT

330. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 117 Buchauer Straße im Bereich der Gemeinde Sankt Gallen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 330. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 117 Buchauer Straße im Bereich der Gemeinde Sankt Gallen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, (BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 117

Buchauer Straße wird im Bereich der Gemeinde

Sankt Gallen wie folgt bestimmt

Die neu herausstellende Straßentrasse beginnt

bei km 5,680, verläuft in gestreckter Linienführung,

den bestehenden Straßenverlauf durch Ausschaltung

der vorhandenen Bögen korrigierend,

unter teilweiser Mitbenützung der bestehenden

Straße und endet bei km 9,149.,

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministierium für Bauten und Technik,

beim Amt der Steiermärklischen Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Sankt Gallen aufliegenden

Planunterlage (Planzeichen BO-117-03; Maßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind der

aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →