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330_1962 AT

330. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 15/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Verlängerung zeitlich begrenzter Ursprungskriterien des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 330. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 15/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Verlängerung zeitlich begrenzter Ursprungskriterien des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE

FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 15/62

1 Anlage

BESCHLUSS DES RATES Nr. 15/1962

(In der 25. Sitzung am 9. Oktober 1962 gefaßt)

VERLÄNGERUNG ZEITLICH BEGRENZTER

URSPRUNGSKRITERIEN

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Die Beilagen I, II und III zu Anhang B des

Übereinkommens werden gemäß Anlage zu

diesem Beschluß abgeändert.

2. Diese Abänderungen treten sofort in Kraft.

3. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

EUROPÄISCHE

FREIHANDELSASSOZIATION

Anlage zu

EFTA/DC 15/62

ABÄNDERUNGEN ZU DEN BEILAGEN I,

II UND III ZU ANHANG B DES ÜBEREINKOMMENS

1. In den Beilagen I, II und III in der mit

Ratsbeschluß Nr. 11/1961 abgeänderten Fassung

ist an den folgenden Stellen „31. Dezember

1962" durch „30. Juni 1963" zu ersetzen

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