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32_1994 AT

32. Bundesgesetz: Änderung des Bergbauförderungsgesetzes 1979

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 32. Bundesgesetz: Änderung des Bergbauförderungsgesetzes 1979

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bergbauförderungsgesetz 1979, BGBl. Nr. 137, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 636/1982 und 605/1988 wird wie folgt geändert

§ 18 Abs. 1 lautet

„§ 18. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1979 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr und dem Bundesminister für Finanzen betraut.

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