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32_1992 AT

32. Kundmachung: Geltungsbereich der Satzung des Europarates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 32. Kundmachung: Geltungsbereich der Satzung des Europarates

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zur Satzung des Europarates (BGBl. Nr. 121/1956 in der Fassung BGBl.

Nr. 745/1990, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 148/1991) hinterlegt

Staaten

Polen San Marino

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: 26. November 1991 16. November 1988

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