Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
32_1985 AT

32. Verordnung: Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1985

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 32. Verordnung: Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1985

Auf Grund des § 15 Abs. 8 des Hochschülerschaftsgesetzes

1973, BGBl. Nr. 309, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 316/1981,

wird verordnet

Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen

1985 werden der 21., 22. und 23. Mai 1985

bestimmt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →