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32_1970 AT

32. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 32. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr

Nach Mitteilung der mexikanischen Regierung

haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-

bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzabkommen

zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung

von Regeln über die von einem

anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer

ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr

(BGBl. Nr. 46/1966, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 403/

1968) hinterlegt

Belgien, Luxemburg, Libyen, Neuseeland (einschließlich

Cook-Inseln, Niue und Tokelau-

Inseln), Nigeria und Paraguay.

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