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329_2003 AT

329. Verordnung: Durchführung des Einkommensteuergesetzes 1988

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 329. Verordnung: Durchführung des Einkommensteuergesetzes 1988

Auf Grund des § 11 Abs. 1 Z 6 des Einkommensteuergesetzes 1988 in der Fassung des BGBl. I

Nr. 106/1999 wird verordnet

Der Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses für alle Wirtschaftsjahre, die im Jahr

2003 beginnen, beträgt 4,9%.

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