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329_1997 AT

329. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 329. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch die

Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1997, BGBl. I Nr. 67/1997, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die

Lehrberufsliste erlassen wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II

Nr. 263/1997, wird wie folgt geändert

1. Die Anlage 1 (Lehrberufsliste) wird wie folgt geändert

1.1. Nach dem Lehrberuf Versicherungskaufmann wird der Lehrberuf Verwaltungsassistent samt

Lehrzeit und Verwandtschaftsregelung eingefügt

Artikel II

1. Diese Verordnung tritt mit 1. November 1997 in Kraft.

2. Lehrverträge können bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden, sie treten jedoch

frühestens mit 1. November 1997 in Kraft.

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