329. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch die
Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1997, BGBl. I Nr. 67/1997, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die
Lehrberufsliste erlassen wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II
Nr. 263/1997, wird wie folgt geändert
1. Die Anlage 1 (Lehrberufsliste) wird wie folgt geändert
1.1. Nach dem Lehrberuf Versicherungskaufmann wird der Lehrberuf Verwaltungsassistent samt
Lehrzeit und Verwandtschaftsregelung eingefügt
Artikel II
1. Diese Verordnung tritt mit 1. November 1997 in Kraft.
2. Lehrverträge können bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden, sie treten jedoch
frühestens mit 1. November 1997 in Kraft.