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329_1986 AT

329. Bundesgesetz: 3. Marktordnungsgesetz-Novelle 1986

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 329. Bundesgesetz: 3. Marktordnungsgesetz-Novelle 1986

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

(Verfassungsbestimmung)

Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften,

wie sie in den Art. II und III des vorliegenden Bundesgesetzes

enthalten sind, sowie deren Vollziehung

sind bis zum Ablauf des 30. Juni 1988 auch in

den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das

Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929

etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften

geregelten Angelegenheiten können unmittelbar

von Bundesbehörden versehen werden.

Artikel II

Das Marktordnungsgesetz 1985, BGBl. Nr. 210,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 208/1986, wird geändert wie folgt

In § 16 Abs. 6 erster Satz tritt an die Stelle des

Datums „15. Juni 1986" das Datum „15. Oktober

1986".

Artikel III

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 15. Juni 1986 in

Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist hinsichtlich des Art. I die Bundesregierung und

hinsichtlich des Art. II der Bundesminister für

Land- und Forstwirtschaft betraut.

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