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329_1982 AT

329. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 329. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Stadt Wien

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3

Donau Straße wird im Bereich der Stadt Wien wie

folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt an

der Kreuzung Donaustadt Straße (B 3) mit der

Wagramer Straße (B 8) bei km 6,51, folgt sodann

der Siebeckstraße und nach einem Rechtsbogen der

Dückegasse und bindet bei km 7,90 wieder in den

Bestand der B 3 Donau Straße (Donaufelder

Straße) ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik sowie beim Magistrat der Stadt Wien aufliegenden

Planunterlagen (MA 18 Nr. 361, Plan

Nr. 10 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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