329. Kundmachung: Erschöpfung eines Kontingentes zum Zollsatz Null für Waren der Zolltarifnummer 48.01 B 2 mit Ursprung im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 17 Abs. 4 des EG-Abkommen-
Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/
1972, wird kundgemacht
Das mit Kundmachung des Bundesministers
für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. Dezember
1973 über die Eröffnung von Kontingenten
und die Festlegung von Richtplafonds
gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen
zwischen der Republik Österreich und der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, BGBl.
Nr. 651/1973, für das Jahr 1974 eröffnete
Kontingent zum Zollsatz Null für die Einfuhr
von Waren der
Zolltarifnummer
48.01 Maschinenpapier und Maschinenpappe,
einschließlich Zellstoffwatte,
in Rollen oder
Bogen
B. Maschinenpappe (mit Ausnahme
von Waren der
Nr. 48.01 C)
2. in Bogen hergestellte
Pappe (sogenannte Handpappe)
mit Ursprung im Vereinigten Königreich von
Großbritannien und Nordirland in der Höhe
von 1 Tonne ist erschöpft.