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328_1998 AT

328. Verordnung: Änderung der Verordnung über die private Lagerhaltung von lagerfähigen Käsesorten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 328. Verordnung: Änderung der Verordnung über die private Lagerhaltung von lagerfähigen Käsesorten

Auf Grund des § 99 Abs. 1 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1995, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die private Lagerhaltung

von lagerfähigen Käsesorten, BGBl. Nr. 316/1995, wird wie folgt geändert

1. § 8 samt Überschrift lautet

„Kosten

§ 8. Soweit bei Kontrollen auf Grund von in § 1 genannten Rechtsakten durch die AMA Proben

entnommen oder Warenuntersuchungen veranlaßt werden, so hat der Lagerhalter die entstandenen Kosten

für die Verpackung und die Beförderung der Proben sowie für die Warenuntersuchungen nach den

Kriterien der Anlage zu erstatten.“

2. Die Anlage lautet

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