Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
327_1998 AT

327. Verordnung: 2. Änderung der Kasein-Beihilfen-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 327. Verordnung: 2. Änderung der Kasein-Beihilfen-Verordnung

Auf Grund des § 99 Abs. 1 des Marktordnungsgesetzes 1985 (MOG), BGBl. Nr. 210, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1995, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Gewährung von Beihilfen

für Magermilch, die zu Kasein und Kaseinat verarbeitet worden ist, BGBl. Nr. 1065/1994, zuletzt

geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 267/1998, wird wie folgt geändert

§ 7 samt Überschrift lautet

„Kosten

§ 7. Soweit bei Kontrollen auf Grund von in § 1 genannten Rechtsakten Proben entnommen oder

Warenuntersuchungen veranlaßt werden, sind der AMA die entsprechenden Auslagen für die Verpackung

und die Beförderung der Proben sowie für die Warenuntersuchungen zu erstatten. Kostenschuldner ist,

wer den Antrag auf Beihilfe gestellt hat.“

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →