327_1994
AT
327. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 327. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
1994_327_0 327. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (BGBl. Nr. 180/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 357/1987) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Australien 5. März 1992 Venezuela 1. Mai 1992
Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Abkommen gebunden zu erachten
Staaten: mit Wirksamkeit vom
Bosnien-Herzegowina 6. März 1992
Kroatien 8. Oktober 1991
Slowenien 25. Juni 1991