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327_1994 AT

327. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 327. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (BGBl. Nr. 180/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 357/1987) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Australien 5. März 1992 Venezuela 1. Mai 1992

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Abkommen gebunden zu erachten

Staaten: mit Wirksamkeit vom

Bosnien-Herzegowina 6. März 1992

Kroatien 8. Oktober 1991

Slowenien 25. Juni 1991

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