327_1990
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327. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über militärische Auszeichnungen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 327. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über militärische Auszeichnungen
1990_327_0 327. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über militärische Auszeichnungen
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Der Nationalrat hat beschlossen
Das Bundesgesetz vom 28. Juni 1989 über
militärische Auszeichnungen (MAG), BGBl.
Nr. 361/1989, wird wie folgt geändert
1. Der bisherige Wortlaut des § 5 erhält die
Absatzbezeichnung „(1)".
2. Im § 5 wird folgender Abs. 2 angefügt
„(2) Als Verdienste im Sinne des Abs. 1 gelten
insbesondere auch hervorragende Leistungen anläßlich
der Kärntner Freiheitskämpfe 1918/19, sofern
hiefür ein Anspruch auf eine Zulage nach
dem Kärntner-Kreuz-Zulagengesetz 1970, BGBl.
Nr. 194, besteht."