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327_1990 AT

327. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über militärische Auszeichnungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 327. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über militärische Auszeichnungen

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Bundesgesetz vom 28. Juni 1989 über

militärische Auszeichnungen (MAG), BGBl.

Nr. 361/1989, wird wie folgt geändert

1. Der bisherige Wortlaut des § 5 erhält die

Absatzbezeichnung „(1)".

2. Im § 5 wird folgender Abs. 2 angefügt

„(2) Als Verdienste im Sinne des Abs. 1 gelten

insbesondere auch hervorragende Leistungen anläßlich

der Kärntner Freiheitskämpfe 1918/19, sofern

hiefür ein Anspruch auf eine Zulage nach

dem Kärntner-Kreuz-Zulagengesetz 1970, BGBl.

Nr. 194, besteht."

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