327_1962
AT
327. Verordnung: Aufhebung von Bestimmungen der Geschäftsordnung für das Patentamt.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 327. Verordnung: Aufhebung von Bestimmungen der Geschäftsordnung für das Patentamt.
1962_327_0 327. Verordnung: Aufhebung von Bestimmungen der Geschäftsordnung für das Patentamt.
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Auf Grund des § 38 des Patentgesetzes 1950,
BGBl. Nr. 128, wird verordnet
Die Abs. 2 und 3 des § 8 der Verordnung
BGBl. Nr. 325/1925, womit die Geschäftsordnung
für das Patentamt erlassen wird, in der Fassung
der Verordnungen BGBl. Nr. 19/1935 und BGBl.
Nr. 235/1947, haben zu entfallen.