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327_1962 AT

327. Verordnung: Aufhebung von Bestimmungen der Geschäftsordnung für das Patentamt.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 327. Verordnung: Aufhebung von Bestimmungen der Geschäftsordnung für das Patentamt.

Auf Grund des § 38 des Patentgesetzes 1950,

BGBl. Nr. 128, wird verordnet

Die Abs. 2 und 3 des § 8 der Verordnung

BGBl. Nr. 325/1925, womit die Geschäftsordnung

für das Patentamt erlassen wird, in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 19/1935 und BGBl.

Nr. 235/1947, haben zu entfallen.

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