326. Bekanntmachung: Veröffentlichung der Richtlinie 2000/32/EG der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, mit der eine Änderung von Anhang I und Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe erfolgt ist, und Veröffentlichung der Richtlinie 2000/33/EG der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, mit der eine Änderung von Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe erfolgt ist, sowie gemeinschaftsrechtliches und innerstaatliches Inkrafttreten der Änderungen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Chemikaliengesetzes 1996 (ChemG 1996), BGBl. I Nr. 53/1997, in Verbindung mit
§ 3 Abs. 5 sowie § 4 Abs. 2 der Chemikalienverordnung 1999 (ChemV 1999), BGBl. II Nr. 81/2000, wird
kundgemacht
I. Am 8. Juni 2000 wurde die Richtlinie 2000/32/EG der Kommission vom 19. Mai 2000 zur
sechsundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den
technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang I („Stoffliste“) und Anhang V („Prüfmethoden
für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, ABl. EG Nr. L 136 S. 1, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am
11. Juni 2000 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des
Inkrafttretens dieser Änderungen betreffend Anhang I und Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG gilt der
11. Dezember 2000.
II. Am 8. Juni 2000 wurde die Richtlinie 2000/33/EG der Kommission vom 25. April 2000 zur
siebenundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den
technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang V („Prüfmethoden für die Bewertung von
Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaft, ABl. EG Nr. L 136 S. 90, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am 11. Juni 2000 in der Europäischen
Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen
betreffend Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG gilt der 11. Dezember 2000.