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326_1994 AT

326. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 326. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen)

Nach Mitteilungen der Regierung der Französischen Republik haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen) (BGBl. Nr. 171/1958 idF BGBl. Nr. 346/1968, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 169/1986) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

Belarus 30. Dezember 1993

Portugal 26. November 1986

Saudi-Arabien 19 Oktober 1989

Slowakei 13. Jänner 1993

Slowenien 22. Jänner 1993

Tschechische Republik 13. Jänner 1993

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