326_1976
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326. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Legitimation durch nachfolgende Ehe durch die Türkei
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 326. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Legitimation durch nachfolgende Ehe durch die Türkei
1976_326_0 326. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Legitimation durch nachfolgende Ehe durch die Türkei
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Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates
hat die Türkei ihre Ratifikationsurkunde
zum Übereinkommen über die Legitimation
durch nachfolgende Ehe, BGBl. Nr. 102/1976,
am 2. April 1976 hinterlegt. Der Ratifikationsurkunde
waren folgende Vorbehalte angeschlossen
„Die Republik Türkei erklärt gemäß Artikel
2 Buchstaben a, b und c, daß sie sich das
Recht vorbehält, die Legitimation nicht als
wirksam anzusehen
a) wenn bewiesen ist, daß das Kind nicht
von denjenigen abstammt, die es legitimiert
haben;
b) wenn die auf türkischem Hoheitsgebiet
geschlossene Ehe nach türkischem Recht
nicht zustande gekommen oder nichtig ist;
c) wenn die Ehe eines türkischen Staatsbürgers
nach türkischem Recht nicht zustande
gekommen oder nichtig ist."