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326_1976 AT

326. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Legitimation durch nachfolgende Ehe durch die Türkei

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 326. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Legitimation durch nachfolgende Ehe durch die Türkei

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates

hat die Türkei ihre Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen über die Legitimation

durch nachfolgende Ehe, BGBl. Nr. 102/1976,

am 2. April 1976 hinterlegt. Der Ratifikationsurkunde

waren folgende Vorbehalte angeschlossen

„Die Republik Türkei erklärt gemäß Artikel

2 Buchstaben a, b und c, daß sie sich das

Recht vorbehält, die Legitimation nicht als

wirksam anzusehen

a) wenn bewiesen ist, daß das Kind nicht

von denjenigen abstammt, die es legitimiert

haben;

b) wenn die auf türkischem Hoheitsgebiet

geschlossene Ehe nach türkischem Recht

nicht zustande gekommen oder nichtig ist;

c) wenn die Ehe eines türkischen Staatsbürgers

nach türkischem Recht nicht zustande

gekommen oder nichtig ist."

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