326. Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Indien betreffend den Commonwealth Kriegsfriedhof in Klagenfurt
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
INDISCHE BOTSCHAFT
WIEN
10. Juli 1968
Exzellenz!
Ich habe die Ehre, Eure Exzellenz davon in
Kenntnis zu setzen, daß die Regierung von
Indien den Wunsch hat, ein Abkommen mit der
Österreichischen Bundesregierung über den
Status des Commonwealth Kriegsfriedhofes in
Klagenfurt, Kärnten, abzuschließen.
2. Deshalb habe ich nunmehr die Ehre, ein Abkommen
zwischen der Regierung von Indien und
der Österreichischen Bundesregierung, nach Maßgabe
der nachstehenden Bestimmungen vorzuschlagen
(i) Die Regierung von Indien gibt der
Österreichischen Bundesregierung bekannt,
daß die Kriegsgräberkommission
des Commonwealth (Commonwealth
War Graves Commission) die
einzige Organisation ist, die von ihr
zur Obsorge für den Commonwealth
Kriegsfriedhof in Klagenfurt, Kärnten,
ermächtigt wurde.
(ii) Die Österreichische Bundesregierung
anerkennt die Zuständigkeit der
Kriegsgräberkommission des Commonwealth
zur Erledigung der ihr gemäß
Ziffer (i) dieses Abkommens übertragenen
Aufgabe im Sinne des Artikels
19 Ziffer 2 des Staatsvertrages
vom 15. Mai 1955 betreffend die
Wiederherstellung eines unabhängigen
und demokratischen Österreich
zwischen der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken, dem Vereinigten
Königreich von Großbritannien und
Nordirland, den Vereinigten Staaten
von Amerika und Frankreich einerseits
und Österreich andererseits.
(iii) Die Österreichische Bundesregierung
räumt der Kriegsgräberkommission
des Commonwealth den dauernden
kostenfreien Gebrauch der bundeseigenen
Liegenschaft Nr. 207/3 Einlagezahl
1472, Katastralgemeinde
Waidmannsdorf, Gerichtsbezirk Klagenfurt,
Kärnten, auf der der
Commonwealth Kriegsfriedhof liegt,
auf die Dauer des Bestandes dieses
Friedhofes und Tür Friedhofszwecke
ein. Ein Lageplan, der die Grenzen der
Liegenschaft beschreibt, ist dieser Note
angeschlossen.
(iv) Die österreichischen Behörden werden
die Kriegsgräberkommission des
Commonwealth unverzüglich auf
diplomatischem Wege unterrichten,
falls ein Antrag von Angehörigen der
Bestatteten zwecks Exhumierung aus
den Gräbern des Commonwealth
Kriegsfriedhofes in Klagenfurt gestellt
werden sollte.
3. Wenn die vorstehenden Bestimmungen für
die Österreichische Bundesregierung annehmbar
sind, habe ich die Ehre vorzuschlagen, daß die
vorliegende Note und die entsprechende Antwortnote
Eurer Exzellenz als ein Abkommen
zwischen der Regierung von Indien einerseits und
der Österreichischen Bundesregierung andererseits
betrachtet wird, das unverzüglich in Kraft
tritt.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Eurer
Exzellenz die Versicherung meiner höchsten
Wertschätzung zu erneuern.
V. C. Trivedi m. p.
Botschafter von Indien
Seiner Exzellenz
Dr. Kurt Waldheim
Bundesminister für Auswärtige
Angelegenheiten
Wien
DER BUNDESMINISTER
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Wien, am 10. Juli 1968
Exzellenz!
Ich beehre mich, den Erhalt Ihrer Note vom
10. Juli 1968 zu bestätigen, die in deutscher
Übersetzung folgenden Wortlaut hat
„Ich habe die Ehre, Eure Exzellenz davon in
Kenntnis zu setzen, daß die Regierung von
Indien den Wunsch hat, ein Abkommen mit der
Österreichischen Bundesregierung über den
Status des Commonwealth Kriegsfriedhofes in
Klagenfurt, Kärnten, abzuschließen.
2. Deshalb habe ich nunmehr die Ehre, ein Abkommen
zwischen der Regierung von Indien und
der Österreichischen Bundesregierung, nach Maßgabe
der nachstehenden Bestimmungen vorzuschlagen
(i) Die Regierung von Indien gibt der
Österreichischen Bundesregierung bekannt,
daß die Kriegsgräberkommission
des Commonwealth (Commonwealth
War Graves Commission) die
einzige Organisation ist, die von ihr
zur Obsorge für den Commonwealth
Kriegsfriedhof in Klagenfurt, Kärnten,
ermächtigt wurde.
(ii) Die Österreichische Bundesregierung
anerkennt die Zuständigkeit der
Kriegsgräberkommission des Commonwealth
zur Erledigung der ihr gemäß
Ziffer (i) dieses Abkommens übertragenen
Aufgabe im Sinne des Artikels
19 Ziffer 2 des Staatsvertrages
vom 15. Mai 1955 betreffend die
Wiederherstellung eines unabhängigen
und demokratischen Österreich
zwischen der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken, dem Vereinigten
Königreich von Großbritannien und
Nordirland, den Vereinigten Staaten
von Amerika und Frankreich einerseits
und Österreich andererseits.
(iii) Die Österreichische Bundesregierung
räumt der Kriegsgräberkommission
des Commonwealth den dauernden
kostenfreien Gebrauch der bundeseigenen
Liegenschaft Nr. 207/3 Einlagezahl
1472, Katastralgemeinde
Waidmannsdorf, Gerichtsbezirk Klagenfurt,
Kärnten, auf der der
Commonwealth Kriegsfriedhof liegt,
auf die Dauer des Bestandes dieses
Friedhofes und für Friedhofszwecke
ein. Ein Lageplan, der die Grenzen der
Liegenschaft beschreibt, ist dieser Note
angeschlossen.
(iv) Die österreichischen Behörden werden
die Kriegsgräberkommission des
Commonwealth unverzüglich auf
diplomatischem Wege unterrichten,
falls ein Antrag von Angehörigen der
Bestatteten zwecks Exhumierung aus
den Gräbern des Commonwealth
Kriegsfriedhofes in Klagenfurt gestellt
werden sollte.
3. Wenn die vorstehenden Bestimmungen für
die Österreichische Bundesregierung annehmbar
sind, habe ich die Ehre vorzuschlagen, daß die
vorliegende Note und die entsprechende Antwortnote
Eurer Exzellenz als ein Abkommen
zwischen der Regierung von Indien einerseits und
der Österreichischen Bundesregierung andererseits
betrachtet wird, das unverzüglich in Kraft
tritt."
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz hiezu mitzuteilen,
daß die Bundesregierung der Republik
Österreich mit den Vorschlägen der Regierung
von Indien einverstanden ist, daß Ihre Note und
diese Antwortnote ein Abkommen zwischen der
Bundesregierung der Republik Österreich einerseits
und der Regierung von Indien andererseits,
betreffend den Status des Commonwealth Kriegsfriedhofes
in Klagenfurt, Kärnten, bilden sollen.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck
meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Dr. Kurt Waldheim m. p.
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
Seiner Exzellenz,
dem Botschafter von Indien
Vishnuprasad Chunilal Trivedi
Wien