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325. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 325. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/1999, insbesondere dessen §§ 6, 60, 61, 74 und 75, des Artikels II des

Bundesgesetzes, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird, BGBl. Nr. 420/1990,

sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 127/1999, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie

und die Handelsschule, BGBl. Nr. 895/1994, wird wie folgt geändert

1. Artikel I § 1 lautet

„§ 1. Für die Handelsakademien sowie deren Sonderformen werden die in den jeweils angeführten

Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen

1. Handelsakademie (Anlage A1)

2. Handelsakademie für Berufstätige (Anlage A1B)

3. Zweisprachige Handelsakademie (Anlage A2)

4. Aufbaulehrgang an Handelsakademien (Anlage A3)

5. Kolleg an Handelsakademien (Anlage A4)

6. Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige (Anlage A4B)“

2. Artikel I § 2 lautet

„§ 2. Für die Handelsschulen sowie deren Sonderformen werden die in den jeweils angeführten

Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen

1. Handelsschule (Anlage B1)

2. Zweisemestriger Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für den Eintritt in den III. Jahrgang der

Handelsakademie für Berufstätige (Anlage B2B)“

3. In Artikel I erhält der bisherige Text des § 4 die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2

angefügt

„(2) § 1 und § 2, die Abschnitte I, II und V der Anlagen A1 und B1 sowie die Abschnitte I und V der

Anlagen A1B, A2, A3, A4, A4B und B2B in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 325/2000 treten

wie folgt in Kraft

1. § 1 und § 2, die Abschnitte I und V der Anlagen A1B, A3, A4, A4B und B2B treten mit Ablauf

des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;

2. die Abschnitte I, II und V der Anlagen A1 und B1 sowie die Abschnitte I und V der Anlage A2

treten hinsichtlich des I. und II. Jahrganges bzw. hinsichtlich der 1. und 2. Klasse mit Ablauf des

Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt und hinsichtlich des III. Jahrganges bzw. der 3.

Klasse mit 1. September 2001 in Kraft.“

4. In Artikel I erhält der bisherige Text des § 5 die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2

angefügt

„(2) Die Anlagen A5B, A6B, A7B, A8, B3, B4, B5, B5B, B6B, B7B, B8B, B9B, B10, B10B, B11B,

B12 und B12B dieser Verordnung treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt

außer Kraft.“

5. In Anlage A1 (Lehrplan der Handelsakademie) Abschnitt I (Stundentafel) wird jeweils der Unterrichtsgegenstand

„Textverarbeitung“ samt Fußnotenhinweis durch den Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung,

Office-Management und Publishing“ ersetzt.

6. In Anlage A1 Abschnitt I Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) wird in Z 21 (Seminare) am Ende der den Pflichtgegenstand „Fremdsprachenseminar“

betreffenden Zeile der Fußnotenhinweis „4a)“ angefügt und wird nach der Fußnote 4)

folgende Fußnote 4a) eingefügt

„4a) Zur Einstufung in die jeweilige Lehrverpflichtungsgruppe siehe Abschnitt V Unterabschnitt A Z 21 (Seminare),

Lehrstoff des Fremdsprachenseminars.“

7. In Anlage A1 Abschnitt II (Allgemeines Bildungsziel und didaktische Grundsätze) Unterabschnitt 2

(Didaktische Grundsätze) lautet im den Unterrichtsgegenstand „Betriebswirtschaft“ betreffenden Text der

5. Absatz

„Die Umsetzung der den kaufmännischen Schriftverkehr betreffenden Lehrstoffinhalte erfordert eine

wirksame Koordination mit den Lehrern des Unterrichtsgegenstandes Textverarbeitung, Office-Management

und Publishing.“

8. In Anlage A1 Abschnitt II Unterabschnitt 2 entfallen die den Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung“

betreffenden Passagen samt Überschrift und es wird eingefügt

„Textverarbeitung, Office-Management und Publishing

Die Lehrinhalte des Unterrichtsgegenstandes Textverarbeitung, Office-Management und Publishing

orientieren sich an den Erfordernissen der Wirtschaft und Verwaltung. Hauptkriterium für die Auswahl

des Lehrstoffs und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Auf aktuelle Situationen und Veränderungen

soll rasch und unkompliziert eingegangen werden. Dafür ist aktuelle Standardsoftware einzusetzen.

Die Ausbildung in Textverarbeitung, Office-Management und Publishing ist eine Grundlage für viele

Unterrichtsgegenstände. Querverbindungen zu Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaft, Betriebswirtschaftliche

Übungen, Deutsch, fremdsprachlichen Unterrichtsgegenständen und anderen Unterrichtsgegenständen

sind herzustellen. Dabei muss auf den jeweiligen Ausbildungsstand der Schüler Rücksicht

genommen werden. Damit der Schüler den Bereich Textverarbeitung möglichst rasch in anderen

Unterrichtsgegenständen einsetzen kann, ist es notwendig, das Zehnfingertastschreiben und die Eingabe

über die Rechnertastatur an den Beginn der Ausbildung zu stellen. Für das sichere Arbeiten im

Zehnfingertastschreiben wird das Einsetzen eines Lernprogrammes empfohlen.

Der Schüler soll zur Einsicht geführt werden, dass die in Textverarbeitung, Office-Management und

Publishing erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in Schule und Beruf von Bedeutung sind.

Beim Erstellen, Gestalten und Bearbeiten von Schriftgut jeder Art sind neben formalen Aspekten die

Rechtschreibung und der Inhalt als wesentliche Elemente zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk ist

darauf zu legen, versandfertige Schriftstücke bzw. druckreife Unterlagen zu erstellen. Routinearbeiten

sollen rationell und Zeit sparend erledigt werden können.

Die Fähigkeit zu kreativem Denken ist zu fördern. Im ersten Lernjahr sollen besonders motivationsfördernde

Methoden angewandt werden. Im zweiten und dritten Lernjahr eignen sich dazu offene

Unterrichtsformen, die problemorientiertes Arbeiten, eigenständige Lösungsmöglichkeiten und Freude am

Ausprobieren ermöglichen. Diese Unterrichtsformen unterstützen das selbstständige Arbeiten und Organisieren

von Arbeitsabläufen. Der Umgang mit Benutzerhandbüchern und Bedienungsanleitungen soll in

den Unterricht eingebaut werden.

Dabei ist der Schüler zu genauem und verantwortungsvollem Arbeiten hinzuführen und zu rationellem

Arbeiten anzuhalten. Das praktische Arbeiten soll im Vordergrund stehen, damit die Schüler in der

Praxis nach einer kurzen Einarbeitungszeit voll einsatzfähig sind.“

9. In Anlage A1 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die

Z 16

„16. TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll

– den Zeichensatz der Multifunktionstastatur nach der Zehnfinger-Tastschreibmethode mit einer

Fertigkeit von etwa 220 Anschlägen bzw. 60 Silben pro Minute beherrschen und auf der

ausgelagerten Rechnertastatur rationell arbeiten können,

– selbstständig Schriftstücke aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus dem

persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabearten

erstellen und gestalten können,

– Schriftstücke mit Hilfe von Standardtexten und Textbausteinen auch als Serienbrief konzipieren

und Routinetexte selbstständig formulieren sowie Fallbeispiele praxisgerecht bearbeiten können,

– die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können,

– Wendigkeit im Umgang mit der Fonotypie erreichen,

– ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten

beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können,

– Publikationen und Präsentationsunterlagen professionell erstellen können, wobei praxisgemäße

Textverarbeitungs-Software, Layoutprogramme und Präsentationsprogramme eingesetzt werden

sollen,

– die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und Bürokommunikation (einschließlich Internet zur

Informationsbeschaffung) nützen, Daten, wie Adressen, Termine usw. verwalten können,

– das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen und organisatorische Maßnahmen

durchführen sowie die ergonomischen und sozio-ökonomischen Aspekte der Bildschirmarbeit

überblicken können,

– fachspezifische, handelsübliche Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer

Einarbeitungszeit anwenden können und

– mit zeitgemäßen Arbeitsmitteln vertraut sein sowie rationelle Arbeitstechniken einsetzen und mit

den technischen Arbeitsmitteln verantwortungsvoll und umweltbewusst umgehen können.

Lehrstoff

I. Jahrgang

Textverarbeitung

Zehnfingertastschreiben aller Schriftzeichen der Multifunktions-Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa

150 Anschlägen/Minute bzw. 40 Silben nach Diktat. Rechnertastatur. Rationelles Einsetzen der

Funktionstasten.

Gerätebedienung, Benutzeroberfläche in der computerunterstützten Textverarbeitung, strukturierte

Dateiablage, Datensicherung.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms.

Grundlagen der Textgestaltung, Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM. Einfache

Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereichs.

Einführung in die Fonotypie.

Spracheingabe.

Ausfüllen von Vordrucken.

Office-Management

Postbearbeitung, Telefon, Fax, E-Mail, schreiborientierter Bildschirmarbeitsplatz (Ergonomie).

Publishing

Seitengestaltung nach ÖNORM. Formales Überarbeiten von Schriftstücken mit einfacher Textgestaltung

aus anderen Unterrichtsgegenständen.

Zwei Schularbeiten.

II. Jahrgang

Textverarbeitung

Schreibfertigkeit von etwa 200 Anschlägen/Minute bzw. 60 Silben nach Diktat.

Erweiterte Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.

Seriendruck.

Einbindung von Daten aus anderen Programmen (Tabellen und Datenbanken). Nachbearbeitung von

eingescannten Texten.

Importieren, Formatieren und Bearbeiten von Grafiken.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche, Dateiverwaltung, Scanner.

Gestalten von inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz nach ÖNORM (zB Kaufvertrag,

Schriftverkehr mit Behörden) nach Direktdiktat, Tonträgern und diversen Vorlagen.

Einführung in die selbstständige Texterstellung, Bausteinkorrespondenz.

Office-Management

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten.

Informationsbeschaffung im Internet und Bearbeitung.

Terminplanung, Adressenverwaltung, Direct Mail, Ablagesysteme.

Publishing

Grundlagen der Typografie und des Layouts.

Formales Überarbeiten und Layouten von Schriftstücken (auch in einer Fremdsprache).

Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.

III. Jahrgang

Textverarbeitung

Schreibfertigkeit von etwa 220 Anschlägen/Minute bzw. 60 Silben nach Diktat.

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis. Rationelles

Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen, wie zB Inhaltsverzeichnis,

Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Makros. Erstellen von Formularen (auch online).

Protokollführung. Stellenbewerbung.

Selbstständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Office-Management

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Aspekte der Arbeitsplatzqualität.

Einsetzen von rationellen Arbeitstechniken und Rationalisierungsmöglichkeiten, Organisieren von

Arbeitsabläufen.

Publishing

Erstellung von Publikationen und Präsentationsunterlagen sowie Bildbearbeitung mit entsprechender

Software.

Corporate Design. WEB-Publishing.

Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.“

10. In Anlage A1B (Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige) Abschnitt I (Stundentafel) wird

jeweils der Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung“ samt Fußnotenhinweis durch den Unterrichtsgegenstand

„Textverarbeitung, Office-Management und Publishing“ ersetzt.

11. In Anlage A1B Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die

Z 16

„16. TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff

1. Semester

Textverarbeitung

Zehnfingertastschreiben aller Schriftzeichen der Multifunktions-Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa

150 Anschlägen/Minute bzw. 40 Silben nach Diktat. Rechnertastatur. Rationelles Einsetzen der

Funktionstasten.

Gerätebedienung, Benutzeroberfläche in der computerunterstützten Textverarbeitung, strukturierte

Dateiablage, Datensicherung.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms.

Grundlagen der Textgestaltung, Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM. Einfache

Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereichs.

Einführung in die Fonotypie.

Spracheingabe.

Ausfüllen von Vordrucken.

Office-Management

Postbearbeitung, Telefon, Fax, E-Mail, schreiborientierter Bildschirmarbeitsplatz (Ergonomie).

Publishing

Seitengestaltung nach ÖNORM. Formales Überarbeiten von Schriftstücken mit einfacher Textgestaltung

aus anderen Unterrichtsgegenständen.

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

2. Semester

Textverarbeitung

Schreibfertigkeit von etwa 200 Anschlägen/Minute bzw. 60 Silben nach Diktat.

Erweiterte Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.

Seriendruck.

Einbindung von Daten aus anderen Programmen (Tabellen und Datenbanken). Nachbearbeitung von

eingescannten Texten.

Importieren, Formatieren und Bearbeiten von Grafiken.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche, Dateiverwaltung, Scanner.

Gestalten von inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz nach ÖNORM (zB Kaufvertrag,

Schriftverkehr mit Behörden) nach Direktdiktat, Tonträgern und diversen Vorlagen.

Einführung in die selbstständige Texterstellung, Bausteinkorrespondenz.

Office-Management

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten.

Informationsbeschaffung im Internet und Bearbeitung.

Terminplanung, Adressenverwaltung, Direct Mail, Ablagesysteme.

Publishing

Grundlagen der Typografie und des Layouts.

Formales Überarbeiten und Layouten von Schriftstücken (auch in einer Fremdsprache).

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

3. Semester

Textverarbeitung

Schreibfertigkeit von etwa 220 Anschlägen/Minute bzw. 60 Silben nach Diktat.

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis. Rationelles

Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen, wie zB Inhaltsverzeichnis,

Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Stellenbewerbung.

Office-Management

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Aspekte der Arbeitsplatzqualität.

Publishing

Erstellung von Publikationen mit entsprechender Software.

Corporate Design.

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.

4. Semester

Textverarbeitung

Makros. Erstellen von Formularen (auch online).

Protokollführung.

Selbstständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Office-Management

Einsetzen von rationellen Arbeitstechniken und Rationalisierungsmöglichkeiten, Organisieren von

Arbeitsabläufen.

Publishing

Erstellung von Präsentationsunterlagen sowie Bildbearbeitung mit entsprechender Software.

WEB-Publishing.

Eine Schularbeit, bei Bedarf zweistündig.“

12. In Anlage A2 (Lehrplan der Zweisprachigen Handelsakademie) Abschnitt I (Stundentafel) wird jeweils

der Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung“ samt Fußnotenhinweis durch den Unterrichtsgegenstand

„Textverarbeitung, Office-Management und Publishing“ ersetzt.

13. In Anlage A2 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die

Z 16

„16. TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).“

14. In Anlage A3 (Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien) Abschnitt I (Stundentafel) wird

jeweils der Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung“ samt Fußnotenhinweis durch den Unterrichtsgegenstand

„Textverarbeitung, Office-Management und Publishing“ ersetzt.

15. In Anlage A3 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die

Z 14

„14. TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff

I. Jahrgang

Aktualisierung und Festigung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten, Vertiefung des Lehrstoffes

der Handelsschule.

Ein bis zwei Schularbeiten.“

16. In Anlage A4 (Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien) Abschnitt I (Stundentafel) wird jeweils der

Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung“ samt Fußnotenhinweis durch den Unterrichtsgegenstand

„Textverarbeitung, Office-Management und Publishing“ ersetzt.

17. In Anlage A4 Abschnitt I Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) entfallen in Z 10 (Textverarbeitung, Office-Management und Publishing)

die beiden Sperrstriche.

18. In Anlage A4 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die

Z 10

„10. TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

Lehrstoff

1. Semester

Textverarbeitung

Zehnfingertastschreiben aller Schriftzeichen der Multifunktions-Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa

200 Anschlägen/Minute bzw. 60 Silben nach Diktat. Rechnertastatur. Rationelles Einsetzen der

Funktionstasten.

Gerätebedienung, Benutzeroberfläche in der computerunterstützten Textverarbeitung, strukturierte

Dateiablage, Datensicherung.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms.

Grundlagen der Textgestaltung, Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM. Gestalten

von inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz nach ÖNORM (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr mit

Behörden) nach Direktdiktat, Tonträgern und diversen Vorlagen.

Fonotypie.

Spracheingabe.

Ausfüllen von Vordrucken.

Office-Management

Postbearbeitung, Telefon, Fax, E-Mail, schreiborientierter Bildschirmarbeitsplatz (Ergonomie).

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten.

Informationsbeschaffung im Internet und Bearbeitung.

Publishing

Seitengestaltung nach ÖNORM. Grundlagen der Typografie und des Layouts.

Formales Überarbeiten und Layouten von Schriftstücken aus anderen Unterrichtsgegenständen (auch

in einer Fremdsprache).

Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.

2. Semester

Textverarbeitung

Schreibfertigkeit von etwa 220 Anschlägen/Minute bzw. 60 Silben nach Diktat.

Erweiterte Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms. Gestaltung schwieriger Schriftstücke und

Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis. Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente

mit allen entsprechenden Elementen, wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis

unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Seriendruck.

Einbindung von Daten aus anderen Programmen (Tabellen und Datenbanken). Nachbearbeitung von

eingescannten Texten.

Importieren, Formatieren und Bearbeiten von Grafiken.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche, Dateiverwaltung, Scanner. Makros. Erstellen von

Formularen (auch online).

Protokollführung. Stellenbewerbung.

Selbstständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke. Bausteinkorrespondenz.

Office-Management

Terminplanung, Adressenverwaltung, Direct Mail, Ablagesysteme.

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Aspekte der Arbeitsplatzqualität.

Einsetzen von rationellen Arbeitstechniken und Rationalisierungsmöglichkeiten, Organisieren von

Arbeitsabläufen.

Publishing

Erstellung von Publikationen und Präsentationsunterlagen sowie Bildbearbeitung mit entsprechender

Software.

Corporate Design. WEB-Publishing.

Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.“

19. In Anlage A4B (Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien für Berufstätige) Abschnitt I (Stundentafel)

wird jeweils der Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung“ samt Fußnotenhinweis durch den

Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung, Office-Management und Publishing“ ersetzt.

20. In Anlage A4B Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung

des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die Z 10

„10. TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING

Wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (A4).“

21. In Anlage B1 (Lehrplan der Handelsschule) Abschnitt I (Stundentafel) wird jeweils der Unterrichtsgegenstand

„Textverarbeitung“ samt Fußnotenhinweis durch den Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung,

Office-Management und Publishing“ ersetzt.

22. In Anlage B1 Abschnitt II (Allgemeines Bildungsziel und didaktische Grundsätze) Unterabschnitt 2

(Didaktische Grundsätze) lautet im den Unterrichtsgegenstand „Betriebswirtschaft“ betreffenden Text der

5. Absatz

„Die Umsetzung der den kaufmännischen Schriftverkehr betreffenden Lehrstoffinhalte erfordert eine

wirksame Koordination mit den Lehrern des Unterrichtsgegenstandes Textverarbeitung, Office-Management

und Publishing.“

23. In Anlage B1 Abschnitt II Unterabschnitt 2 entfallen die den Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung“

betreffenden Passagen samt Überschrift und es wird eingefügt

„Textverarbeitung, Office-Management und Publishing

Die Lehrinhalte des Unterrichtsgegenstandes Textverarbeitung, Office-Management und Publishing

orientieren sich an den Erfordernissen der Wirtschaft und Verwaltung. Hauptkriterium für die Auswahl

des Lehrstoffs und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Auf aktuelle Situationen und

Veränderungen soll rasch und unkompliziert eingegangen werden. Dafür ist aktuelle Standardsoftware

einzusetzen.

Die Ausbildung in Textverarbeitung, Office-Management und Publishing ist eine Grundlage für viele

Unterrichtsgegenstände. Querverbindungen zu Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaft, Betriebswirtschaftliche

Übungen, Deutsch, fremdsprachlichen Unterrichtsgegenständen und anderen Unterrichtsgegenständen

sind herzustellen. Dabei muss auf den jeweiligen Ausbildungsstand der Schüler Rücksicht

genommen werden. Damit der Schüler den Bereich Textverarbeitung möglichst rasch in anderen

Unterrichtsgegenständen einsetzen kann, ist es notwendig, das Zehnfingertastschreiben und die Eingabe

über die Rechnertastatur an den Beginn der Ausbildung zu stellen. Für das sichere Arbeiten im

Zehnfingertastschreiben wird das Einsetzen eines Lernprogrammes empfohlen.

Der Schüler soll zur Einsicht geführt werden, dass die in Textverarbeitung, Office-Management und

Publishing erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in Schule und Beruf von Bedeutung sind.

Beim Erstellen, Gestalten und Bearbeiten von Schriftgut jeder Art sind neben formalen Aspekten die

Rechtschreibung und der Inhalt als wesentliche Elemente zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk ist

darauf zu legen, versandfertige Schriftstücke bzw. druckreife Unterlagen zu erstellen. Routinearbeiten

sollen rationell und Zeit sparend erledigt werden können.

Die Fähigkeit zu kreativem Denken ist zu fördern. Im ersten Lernjahr sollen besonders

motivationsfördernde Methoden angewandt werden. Im zweiten und dritten Lernjahr eignen sich dazu

offene Unterrichtsformen, die problemorientiertes Arbeiten, eigenständige Lösungsmöglichkeiten und

Freude am Ausprobieren ermöglichen. Diese Unterrichtsformen unterstützen das selbstständige Arbeiten

und Organisieren von Arbeitsabläufen. Der Umgang mit Benutzerhandbüchern und Bedienungsanleitungen

soll in den Unterricht eingebaut werden.

Dabei ist der Schüler zu genauem und verantwortungsvollem Arbeiten hinzuführen und zu

rationellem Arbeiten anzuhalten. Das praktische Arbeiten soll im Vordergrund stehen, damit die Schüler

in der Praxis nach einer kurzen Einarbeitungszeit voll einsatzfähig sind.“

24. In Anlage B1 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die

Z 12

„12. TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll

– den Zeichensatz der Multifunktionstastatur nach der Zehnfinger-Tastschreibmethode mit einer

Fertigkeit von etwa 220 Anschlägen bzw. 60 Silben pro Minute beherrschen und auf der ausgelagerten

Rechnertastatur rationell arbeiten können,

– selbstständig Schriftstücke aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus dem

persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabearten

erstellen und gestalten können,

– Schriftstücke mit Hilfe von Standardtexten und Textbausteinen auch als Serienbrief konzipieren

und Routinetexte selbstständig formulieren sowie Fallbeispiele praxisgerecht bearbeiten können,

– die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können,

– Wendigkeit im Umgang mit der Fonotypie erreichen,

– ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten

beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können,

– Publikationen und Präsentationsunterlagen professionell erstellen können, wobei praxisgemäße

Textverarbeitungs-Software, Layoutprogramme und Präsentationsprogramme eingesetzt werden

sollen,

– die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und Bürokommunikation (einschließlich Internet zur

Informationsbeschaffung) nützen, Daten, wie Adressen, Termine usw. verwalten können,

– das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen und organisatorische Maßnahmen

durchführen sowie die ergonomischen und sozio-ökonomischen Aspekte der Bildschirmarbeit

überblicken können,

– fachspezifische, handelsübliche Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer

Einarbeitungszeit anwenden können und

– mit zeitgemäßen Arbeitsmitteln vertraut sein sowie rationelle Arbeitstechniken einsetzen und mit

den technischen Arbeitsmitteln verantwortungsvoll und umweltbewusst umgehen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Textverarbeitung

Zehnfingertastschreiben aller Schriftzeichen der Multifunktions-Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa

150 Anschlägen/Minute bzw. 40 Silben nach Diktat. Rechnertastatur. Rationelles Einsetzen der

Funktionstasten.

Gerätebedienung, Benutzeroberfläche in der computerunterstützten Textverarbeitung, strukturierte

Dateiablage, Datensicherung.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms.

Grundlagen der Textgestaltung, Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM. Einfache

Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereichs.

Einführung in die Fonotypie.

Spracheingabe.

Ausfüllen von Vordrucken.

Office-Management

Postbearbeitung, Telefon, Fax, E-Mail, schreiborientierter Bildschirmarbeitsplatz (Ergonomie).

Publishing

Seitengestaltung nach ÖNORM. Formales Überarbeiten von Schriftstücken mit einfacher

Textgestaltung aus anderen Unterrichtsgegenständen.

Zwei Schularbeiten.

2. Klasse

Textverarbeitung

Schreibfertigkeit von etwa 200 Anschlägen/Minute bzw. 60 Silben nach Diktat.

Erweiterte Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.

Seriendruck.

Einbindung von Daten aus anderen Programmen (Tabellen und Datenbanken). Nachbearbeitung von

eingescannten Texten.

Importieren, Formatieren und Bearbeiten von Grafiken.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche, Dateiverwaltung, Scanner.

Gestalten von inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz nach ÖNORM (zB Kaufvertrag,

Schriftverkehr mit Behörden) nach Direktdiktat, Tonträgern und diversen Vorlagen.

Einführung in die selbstständige Texterstellung. Bausteinkorrespondenz.

Office-Management

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten.

Informationsbeschaffung im Internet und Bearbeitung.

Terminplanung, Adressenverwaltung, Direct Mail, Ablagesysteme.

Publishing

Grundlagen der Typografie und des Layouts.

Formales Überarbeiten und Layouten von Schriftstücken (auch in einer Fremdsprache).

Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.

3. Klasse

Textverarbeitung

Schreibfertigkeit von etwa 220 Anschlägen/Minute bzw. 60 Silben nach Diktat.

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis. Rationelles

Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen, wie zB Inhaltsverzeichnis,

Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Makros. Erstellen von Formularen (auch online).

Protokollführung. Stellenbewerbung.

Selbstständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Office-Management

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Aspekte der Arbeitsplatzqualität.

Einsetzen von rationellen Arbeitstechniken und Rationalisierungsmöglichkeiten, Organisieren von

Arbeitsabläufen.

Publishing

Erstellung von Publikationen und Präsentationsunterlagen sowie Bildbearbeitung mit entsprechender

Software.

Corporate Design. WEB-Publishing.

Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.“

25. In Anlage B2B (Lehrplan des zweisemestrigen Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für den

Eintritt in den III. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige) Abschnitt I (Stundentafel) wird

jeweils der Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung“ samt Fußnotenhinweis durch den Unterrichtsgegenstand

„Textverarbeitung, Office-Management und Publishing“ ersetzt.

26. In Anlage B2B Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die

Z 11

„11. TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).

Lehrstoff

Ausgewählte Kapitel aus dem Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige (A1B).“

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