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325_1998 AT

325. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Marktgemeinde Ternberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 325. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Marktgemeinde Ternberg

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/1997, wird verordnet

Der Straßenteil der B 115 Eisen Straße von km 31,398 bis km 32,549 wird, soweit er durch die

Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen – mit Verordnung vom 31. Oktober

1991, BGBl. Nr. 584, bestimmten – Abschnitt „Ternberg“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde,

als Bundesstraße aufgelassen.

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