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325_1997 AT

325. Kundmachung: Emblem der Eurasischen Patentorganisation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 325. Kundmachung: Emblem der Eurasischen Patentorganisation

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem der Eurasischen Patentorganisation, welches

im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der

Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

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