325. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969
und 234/1971 insbesondere auf Grund dessen
§§ 6 und 16 wird verordnet
Artikel I
Die Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) der
Verordnung des Bundesministers für Unterricht
vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit welcher
die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule
und der Sonderschulen erlassen werden,
in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 21/
1965, 102/1968 und 172/1969 wird wie folgt
geändert
A. Im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes
auf die einzelnen Klassen), Abschnitt A „Erster
Klassenzug"
a) Unterabschnitt „Erste Klasse" hat im Unterrichtsgegenstand
„Deutsch" an Stelle der bisherigen
lit. e „Sprachlehre" zu treten
„e) Sprachlehre und Stilerziehung
Der Satz als Sinneinheit im Zusammenhang
der Rede.
Satzarten: Aussage-, Frage- und Aufforderungssatz.
Die Satzglieder als Bauelemente des
Satzes (Verschiebe- und allenfalls Ersatzprobe),
unvollständige Sätze.
Die Beifügung als Teil eines Satzgliedes.
Das Prädikat als Darstellung von Geschehen
und Sein.
Einteilige und mehrteilige Zeitformen. Personalform,
aussagendes Verb, Verbzusatz. Die
verbale Klammer. Beobachtungen zur Stellung
der Personalform. Erkennen von Leistungen des
Präsens, des Imperfekts, des Perfekts und des
1. Futurs. Das Subjekt als Träger des Geschehens
bzw. Seins im unabhängigen Nominativ. Hinweise
auf Ergänzungen (Ergänzung im 3. und 4.
Fall und Umstandsergänzung) als notwendige
Satzglieder (allenfalls Weglaßprobe bzw. Abstrichverfahren).
Erkennen der Wortarten in
ihrer wichtigsten Funktion. Betrachtung auffälliger
Unterschiede zwischen Mundart und Hochsprache.
Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch
richtiger Formen, im besonderen des reinen und
präpositionalen Dativs und Akkusativs und des
Genus, der Beifügung im 2. Fall, starker Verbformen
(Präsens, Imperfekt, 2. Partizip und Imperativ)
und der unregelmäßigen Vergleichsformen
des Eigenschaftswortes. Einfache Übungen
zur Wortbildung und Wortdeutung und zur Erweiterung
des Wortschatzes."
b) Unterabschnitt „Zweite Klasse" hat im
Unterrichtsgegenstand „Deutsch" an Stelle der
bisherigen lit. e „Sprachlehre" zu treten
„e) Sprachlehre und Stilerziehung
Wiederholung der Satzarten. Formen der Fragesätze.
Der Aufbau des Satzes aus mehreren Geschehens-
bzw. Seinseinheiten (Gesamtsatz und Teilsätze).
Erkennen von Hauptsatzreihe und Satzgefüge
(mit eingeleiteten Gliedsätzen). Funktion
der Bindewörter.
Der Beistrich zwischen Sätzen.
Die Stellung der Personalform im eingeleiteten
Gliedsatz.
Erkennen folgender Satzglieder: Gleichsetzungsglied
im 1. Fall, Ergänzung im 4. Fall,
Ergänzung im 3. Fall und Umstandsergänzungen.
Erkennen umfangreicherer Satzglieder; verschiedene
Formen der Beifügung.
Festigung im Erkennen der Wortarten.
Wiederholen der Zeitformen und ihrer Leistung;
die Vorvergangenheit; die Form des 2. Futurs
als Ausdruck einer Vermutung. Aktiv und
Passiv.
Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch
richtiger Formen, im besonderen der starken
und schwachen Formen des Eigenschaftswortes
und der richtigen Vorwörter mit bestimmten
Zeitwörtern im Satzzusammenhang.
Übungen zur Beugung der Zahl- und Fürwörter.
Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien,
Wortfeldern und Sachkreisen.
Hinweise auf den anschaulichen Gehalt von
Wörtern und Wendungen; eigentliche und übertragene
Bedeutung von Substantiven, Verben
und Adjektiven; bildliche Ausdrucksweise."
c) Unterabschnitt „Dritte Klasse" hat im Unterrichtsgegenstand
„Deutsch" an Stelle der bisherigen
lit. e „Sprachlehre" zu treten
„e) Sprachlehre und Stilerziehung
Hinweise auf die Arten der Hauptsatzreihe.
Erkennen und Leistung des Subjekt-, Objekt-,
Adverbial- und Attributsatzes; der satzwertigen
Nennform- und Mittelwortgruppen (Umformungsübungen).
Wiederholung der Satzglieder; Ergänzung im
2. Fall, Gleichsetzungsglied im 4. Fall.
Direkte und indirekte Rede. Formen und Ausdruckswerte
des 1. und 2. Konjunktivs.
Interpunktion, im besonderen die Beistrichsetzung.
Die Leistung der modifizierenden Verben bei
der Darstellung von Geschehen und Sein.
Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch
richtiger Formen, im besonderen der Anredeformen.
Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien,
Wortfeldern und Sachkreisen.
Sprachliche Ausdrucksmittel wie: Häufung,
Steigerung, Gegensatz, Übertreibung, Abschwächung,
Beschönigung.
Grundzüge der Wortbildung."
d) Unterabschnitt „Vierte Klasse" hat im Unterrichtsgegenstand
„Deutsch" an Stelle der bisherigen
lit. e „Sprachlehre" zu treten
„e) Sprachlehre und Stilerziehung
Erweiterung des Verständnisses für die Grundformen
des Satzes, für grammatisch notwendige
Ergänzungen und zusätzliche Angaben zur Verdeutlichung
der Redeabsicht (Weglaßprobe bzw.
Abstrichverfahren). Der mehrfach zusammengesetzte
Satz. Übungen im Überblicken umfangreicher
Satzgefüge (graphische Darstellungen).
Wiederholung und Vervollständigung der
Gliedsatzarten: die wichtigsten Arten der Adverbialsätze;
Gliedsatzklammer und Ausklammerung.
Gliedsätze ohne Einleitewort.
Umformungsübungen.
Unterscheidung von Vorwortergänzung und
Umstandsergänzung an eindeutigen Beispielen.
Die Umstandsergänzung im 2. und im 4. Fall.
Verbaler und substantivischer Stil. Stilistische
Wirkung verschiedener Formen der Beifügung.
Begriffsbestimmung, Über- und Unterordnung
von Begriffen;
Anleitung zu sachgemäßer Verwendung von
Fach ausdrücken und Fremdwörtern. Formelhafte
Wendungen und Sprachklischees (Modeausdrücke
und -wendungen).
Das sprachliche Bild (Metapher). Einfache Beispiele
für begriffliche und bildhafte Ausdrucksweise.
Stilistische Wirkung der Zeitformen, des 1.
und 2. Konjunktivs und der Formen des Passivs
(Wiederholung und Vertiefung).
Ständige Übungen zur Sprachrichtigkeit.
Hochsprache und Mundart; gehobene Sprache,
Verkehrs- und Umgangssprache (Niveauunterschiede);
Sondersprachen. Beispiele zum Bedeutungswandel
(mit kulturhistorischen Einblicken)
und zur Wortbedeutung (geklärt mit Hilfe von
Wortfeldern und syntaktischen Wendungen).
Lehn- und Fremdwort.
Erklärung von Eigennamen."
Artikel II
Diese Verordnung tritt hinsichtlich der ersten
Klasse mit 1. September 1972, hinsichtlich der
zweiten Klasse mit 1. September 1973, hinsichtlich
der dritten Klasse mit 1. September 1974
und hinsichtlich der vierten Klasse mit 1. September
1975 in Kraft.