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325_1972 AT

325. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 325. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969

und 234/1971 insbesondere auf Grund dessen

§§ 6 und 16 wird verordnet

Artikel I

Die Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) der

Verordnung des Bundesministers für Unterricht

vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit welcher

die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule

und der Sonderschulen erlassen werden,

in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 21/

1965, 102/1968 und 172/1969 wird wie folgt

geändert

A. Im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes

auf die einzelnen Klassen), Abschnitt A „Erster

Klassenzug"

a) Unterabschnitt „Erste Klasse" hat im Unterrichtsgegenstand

„Deutsch" an Stelle der bisherigen

lit. e „Sprachlehre" zu treten

„e) Sprachlehre und Stilerziehung

Der Satz als Sinneinheit im Zusammenhang

der Rede.

Satzarten: Aussage-, Frage- und Aufforderungssatz.

Die Satzglieder als Bauelemente des

Satzes (Verschiebe- und allenfalls Ersatzprobe),

unvollständige Sätze.

Die Beifügung als Teil eines Satzgliedes.

Das Prädikat als Darstellung von Geschehen

und Sein.

Einteilige und mehrteilige Zeitformen. Personalform,

aussagendes Verb, Verbzusatz. Die

verbale Klammer. Beobachtungen zur Stellung

der Personalform. Erkennen von Leistungen des

Präsens, des Imperfekts, des Perfekts und des

1. Futurs. Das Subjekt als Träger des Geschehens

bzw. Seins im unabhängigen Nominativ. Hinweise

auf Ergänzungen (Ergänzung im 3. und 4.

Fall und Umstandsergänzung) als notwendige

Satzglieder (allenfalls Weglaßprobe bzw. Abstrichverfahren).

Erkennen der Wortarten in

ihrer wichtigsten Funktion. Betrachtung auffälliger

Unterschiede zwischen Mundart und Hochsprache.

Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch

richtiger Formen, im besonderen des reinen und

präpositionalen Dativs und Akkusativs und des

Genus, der Beifügung im 2. Fall, starker Verbformen

(Präsens, Imperfekt, 2. Partizip und Imperativ)

und der unregelmäßigen Vergleichsformen

des Eigenschaftswortes. Einfache Übungen

zur Wortbildung und Wortdeutung und zur Erweiterung

des Wortschatzes."

b) Unterabschnitt „Zweite Klasse" hat im

Unterrichtsgegenstand „Deutsch" an Stelle der

bisherigen lit. e „Sprachlehre" zu treten

„e) Sprachlehre und Stilerziehung

Wiederholung der Satzarten. Formen der Fragesätze.

Der Aufbau des Satzes aus mehreren Geschehens-

bzw. Seinseinheiten (Gesamtsatz und Teilsätze).

Erkennen von Hauptsatzreihe und Satzgefüge

(mit eingeleiteten Gliedsätzen). Funktion

der Bindewörter.

Der Beistrich zwischen Sätzen.

Die Stellung der Personalform im eingeleiteten

Gliedsatz.

Erkennen folgender Satzglieder: Gleichsetzungsglied

im 1. Fall, Ergänzung im 4. Fall,

Ergänzung im 3. Fall und Umstandsergänzungen.

Erkennen umfangreicherer Satzglieder; verschiedene

Formen der Beifügung.

Festigung im Erkennen der Wortarten.

Wiederholen der Zeitformen und ihrer Leistung;

die Vorvergangenheit; die Form des 2. Futurs

als Ausdruck einer Vermutung. Aktiv und

Passiv.

Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch

richtiger Formen, im besonderen der starken

und schwachen Formen des Eigenschaftswortes

und der richtigen Vorwörter mit bestimmten

Zeitwörtern im Satzzusammenhang.

Übungen zur Beugung der Zahl- und Fürwörter.

Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien,

Wortfeldern und Sachkreisen.

Hinweise auf den anschaulichen Gehalt von

Wörtern und Wendungen; eigentliche und übertragene

Bedeutung von Substantiven, Verben

und Adjektiven; bildliche Ausdrucksweise."

c) Unterabschnitt „Dritte Klasse" hat im Unterrichtsgegenstand

„Deutsch" an Stelle der bisherigen

lit. e „Sprachlehre" zu treten

„e) Sprachlehre und Stilerziehung

Hinweise auf die Arten der Hauptsatzreihe.

Erkennen und Leistung des Subjekt-, Objekt-,

Adverbial- und Attributsatzes; der satzwertigen

Nennform- und Mittelwortgruppen (Umformungsübungen).

Wiederholung der Satzglieder; Ergänzung im

2. Fall, Gleichsetzungsglied im 4. Fall.

Direkte und indirekte Rede. Formen und Ausdruckswerte

des 1. und 2. Konjunktivs.

Interpunktion, im besonderen die Beistrichsetzung.

Die Leistung der modifizierenden Verben bei

der Darstellung von Geschehen und Sein.

Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch

richtiger Formen, im besonderen der Anredeformen.

Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien,

Wortfeldern und Sachkreisen.

Sprachliche Ausdrucksmittel wie: Häufung,

Steigerung, Gegensatz, Übertreibung, Abschwächung,

Beschönigung.

Grundzüge der Wortbildung."

d) Unterabschnitt „Vierte Klasse" hat im Unterrichtsgegenstand

„Deutsch" an Stelle der bisherigen

lit. e „Sprachlehre" zu treten

„e) Sprachlehre und Stilerziehung

Erweiterung des Verständnisses für die Grundformen

des Satzes, für grammatisch notwendige

Ergänzungen und zusätzliche Angaben zur Verdeutlichung

der Redeabsicht (Weglaßprobe bzw.

Abstrichverfahren). Der mehrfach zusammengesetzte

Satz. Übungen im Überblicken umfangreicher

Satzgefüge (graphische Darstellungen).

Wiederholung und Vervollständigung der

Gliedsatzarten: die wichtigsten Arten der Adverbialsätze;

Gliedsatzklammer und Ausklammerung.

Gliedsätze ohne Einleitewort.

Umformungsübungen.

Unterscheidung von Vorwortergänzung und

Umstandsergänzung an eindeutigen Beispielen.

Die Umstandsergänzung im 2. und im 4. Fall.

Verbaler und substantivischer Stil. Stilistische

Wirkung verschiedener Formen der Beifügung.

Begriffsbestimmung, Über- und Unterordnung

von Begriffen;

Anleitung zu sachgemäßer Verwendung von

Fach ausdrücken und Fremdwörtern. Formelhafte

Wendungen und Sprachklischees (Modeausdrücke

und -wendungen).

Das sprachliche Bild (Metapher). Einfache Beispiele

für begriffliche und bildhafte Ausdrucksweise.

Stilistische Wirkung der Zeitformen, des 1.

und 2. Konjunktivs und der Formen des Passivs

(Wiederholung und Vertiefung).

Ständige Übungen zur Sprachrichtigkeit.

Hochsprache und Mundart; gehobene Sprache,

Verkehrs- und Umgangssprache (Niveauunterschiede);

Sondersprachen. Beispiele zum Bedeutungswandel

(mit kulturhistorischen Einblicken)

und zur Wortbedeutung (geklärt mit Hilfe von

Wortfeldern und syntaktischen Wendungen).

Lehn- und Fremdwort.

Erklärung von Eigennamen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt hinsichtlich der ersten

Klasse mit 1. September 1972, hinsichtlich der

zweiten Klasse mit 1. September 1973, hinsichtlich

der dritten Klasse mit 1. September 1974

und hinsichtlich der vierten Klasse mit 1. September

1975 in Kraft.

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