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324_1995 AT

324. Vereinbarung zwischen den für das ADR zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland, des Vereinigten Königreichs, Belgiens, der Niederlande, Schwedens, der Schweiz, Luxemburgs, der Tschechischen Republik sowie der Slowakischen Republik und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 324. Vereinbarung zwischen den für das ADR zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland, des Vereinigten Königreichs, Belgiens, der Niederlande, Schwedens, der Schweiz, Luxemburgs, der Tschechischen Republik sowie der Slowakischen Republik und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9

(Übersetzung)

Die in Klasse 9 Ziffer 8 c eingestuften Automobilteile dürfen in unbegrenzter Menge in einer Beförderungseinheit gemäß den Vorschriften der Rn. 10011 befördert werden.

Diese Vereinbarung gilt für Beförderungen zwischen allen Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben, vom 10. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1996.

Bonn, am 10. Februar 1995

Die für das ADR zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland

Der Bundesminister für Verkehr

Im Auftrag

Hoffmann

London, am 20. Jänner 1995

Die für das ADR zuständige Behörde des Vereinigten Königreichs

L. Grainger Brüssel, am 30. Jänner 1995

Die für das ADR zuständige Behörde von Belgien

H. Courtois Den Haag, am 19. Jänner 1995

Die für das ADR zuständige Behörde der Niederlande

drs. H.A.M. Grol Karlstad, am 20. Jänner 1995

Die für das ADR zuständige Behörde von Schweden

Björn Sandborgh Bern, am 18. Jänner 1995

Die für das ADR zuständige Behörde der Schweiz: Für das Bundesamt für Polizeiwesen

P. Doerfliger Luxemburg, am 13. Februar 1995

Die für das ADR zuständige Behörde von Luxemburg

Paul Schmit Prag, am 28. Februar 1995

Die für das ADR zuständige Behörde der Tschechischen. Republik

S. Hanzl Preßburg, am 27 Jänner 1995

Die für das ADR zuständige Behörde der Slowakischen Republik

Pavol Reich Wien, am 18. April 1995

Für den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich

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