324_1994
AT
324. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 324. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1994_324_0 324. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 343/1930, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 294/ 1983) gebunden zu erachten
Staaten: mit Wirksamkeit vom
Antigua und Barbuda 1. November 1981
Kroatien 8. Oktober 1991
Slowakei 1. Jänner 1993