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324_1994 AT

324. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 324. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 343/1930, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 294/ 1983) gebunden zu erachten

Staaten: mit Wirksamkeit vom

Antigua und Barbuda 1. November 1981

Kroatien 8. Oktober 1991

Slowakei 1. Jänner 1993

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