324. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Bundesgesetz über die Vorbereitungslehrgänge
für die Studienberechtigungsprüfung, BGBl.
Nr. 603/1976, wird wie folgt geändert
1. § 1 hat zu lauten
„§ 1. Der Bundesminister für Wissenschaft und
Forschung kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Unterricht und Kunst in den Studienjahren
1977/78 bis 1984/85 an den Universitäten
Vorbereitungslehrgänge für die Ablegung einer
Studienberechtigungsprüfung nach Maßgabe dieses
Bundesgesetzes einrichten."
2. § 5 Abs. 3 zweiter Satz hat zu lauten
„Der Prüfungssenat wählt aus seiner Mitte einen
Vorsitzenden und dessen Stellvertreter."
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung,
hinsichtlich des Art. I Z 1 im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst,
betraut.