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324_1982 AT

324. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 324. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz über die Vorbereitungslehrgänge

für die Studienberechtigungsprüfung, BGBl.

Nr. 603/1976, wird wie folgt geändert

1. § 1 hat zu lauten

„§ 1. Der Bundesminister für Wissenschaft und

Forschung kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Unterricht und Kunst in den Studienjahren

1977/78 bis 1984/85 an den Universitäten

Vorbereitungslehrgänge für die Ablegung einer

Studienberechtigungsprüfung nach Maßgabe dieses

Bundesgesetzes einrichten."

2. § 5 Abs. 3 zweiter Satz hat zu lauten

„Der Prüfungssenat wählt aus seiner Mitte einen

Vorsitzenden und dessen Stellvertreter."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung,

hinsichtlich des Art. I Z 1 im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst,

betraut.

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