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324_1980 AT

324. Bundesgesetz: Zeichnung von zusätzlichen abrufbaren Kapitalanteilen bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 324. Bundesgesetz: Zeichnung von zusätzlichen abrufbaren Kapitalanteilen bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. (1) Der Bundespräsident oder ein von ihm

hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt,

namens der Republik Österreich bei der

Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank 52 zusätzliche

abrufbare Kapitalanteile in Höhe von

je 10000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt

vom 1. Jänner 1959 zu zeichnen.

(2) Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung

trifft der Bundesminister für Finanzen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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