324. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969
und 234/1971 insbesondere auf Grund dessen
§§ 6 und 39 sowie des § 29 des Minderheiten-
Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959,
wird — gemäß § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 205/1970 im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
— verordnet
Artikel I
Die Anlage A (Lehrplan der allgemeinbildenden
höheren Schule) der Verordnung des Bundes-
ministers für Unterricht vom 22. Juni 1964,
BGBl. Nr. 163, mit der Lehrpläne für die allgemeinbildenden
höheren Schulen erlassen werden,
in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 146/
1966, 216/1966, 295/1967, 363/1967, 2/1969 und
174/1969 wird wie folgt geändert
Im Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,
Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt „Pflichtgegenstände",
Pflichtgegenstand „Deutsch", Unterstufe,
Lehrstoff
a) 1. Klasse
aa) hat an Stelle des Abschnittes „Stilerziehung"
folgender Abschnitt zu treten
„Sprachlehre und Stilerziehung
Der Satz als Sinneinheit im Zusammenhang
der Rede.
Satzarten: Aussage-, Frage- und Aufforderungssatz.
Die Satzglieder als Bauelemente des Satzes
(Verschiebe- und allenfalls Ersatzprobe), unvollständige
Sätze.
Die Beifügung als Teil eines Satzgliedes.
Das Prädikat als Darstellung von Geschehen
und Sein.
Einteilige und mehrteilige Zeitformen. Personalform,
aussagendes Verb, Verbzusatz. Die verbale
Klammer. Beobachtungen zur Stellung der
Personalform. Erkennen von Leistungen des Präsens,
des Imperfekts, des Perfekts und des 1. Futurs.
Das Subjekt als Träger des Geschehens bzw.
Seins im unabhängigen Nominativ. Hinweise
auf Ergänzungen (Ergänzung im 3. und 4. Fall
und Umstandsergänzung) als notwendige Satzglieder
(allenfalls Weglaßprobe bzw. Abstrichverfahren).
Erkennen der Wortarten in ihrer wichtigsten
Funktion.
Betrachtung auffälliger Unterschiede zwischen
Mundart und Hochsprache.
Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch
richtiger Formen, im besonderen des reinen und
präpositionalen Dativs und Akkusativs und des
Genus, der Beifügung im 2. Fall, starker Verbformen
(Präsens, Imperfekt, 2. Partizip und Imperativ)
und der unregelmäßigen Vergleichsformen
des Eigenschaftswortes. Einfache Übungen
zur Wortbildung und Wortbedeutung und zur
Erweiterung des Wortschatzes.";
bb) hat der Abschnitt „Sprachlehre" zu entfallen.
b) 2. Klasse
aa) hat an Stelle des Abschnittes „Stilerziehung"
folgender Abschnitt zu treten
„Sprachlehre und Stilerziehung
Wiederholung der Satzarten. Formen der Fragesätze.
Der Aufbau des Satzes aus mehreren Geschehens-
bzw. Seinseinheiten (Gesamtsatz und Teilsätze).
Erkennen von Hauptsatzreihe und Satzgefüge
(mit eingeleiteten Gliedsätzen). Funktion der
Bindewörter.
Der Beistrich zwischen Sätzen.
Die Stellung der Personalform im eingeleiteten
Gliedsatz. Erkennen folgender Satzglieder
Gleichsetzungsglied im 1. Fall, Ergänzung im
4. Fall, Ergänzung im 3. Fall und Umstandsergänzungen.
Erkennen umfangreicherer Satzglieder;
verschiedene Formen der Beifügung.
Festigung im Erkennen der Wortarten.
Wiederholen der Zeitformen und ihrer Leistung;
die Vorvergangenheit; die Form des 2. Futurs
als Ausdruck einer Vermutung. Aktiv und
Passiv.
Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch
richtiger Formen, im besonderen der starken und
schwachen Formen des Eigenschaftswortes und
der richtigen Vorwörter mit bestimmten Zeitwörtern
im Satzzusammenhang.
Übungen zur Beugung der Zahl- und Fürwörter.
Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien,
Wortfeldern und Sachkreisen.
Hinweise auf den anschaulichen Gehalt von
Wörtern und Wendungen; eigentliche und übertragene
Bedeutung von Substantiven, Verben
und Adjektiven; bildliche Ausdrucksweise."
bb) hat der Abschnitt „Sprachlehre" zu entfallen.
c) 3. Klasse
aa) hat an Stelle des Abschnittes „Stilerziehung"
folgender Abschnitt zu treten
„Sprachlehre und Stilerziehung
Hinweise auf die Arten der Hauptsatzreihe.
Erkennen und Leistung des Subjekt-, Objekt-,
Adverbial- und Attributsatzes; der satzwertigen
Nennform- und Mittelwortgruppen (Umformungsübungen).
Wiederholung der Satzglieder; Ergänzung im
2. Fall, Gleichsetzungsglied im 4. Fall.
Direkte und indirekte Rede. Formen und Ausdruckswerte
des 1. und 2. Konjunktivs.
Interpunktion, im besonderen die Beistrichsetzung.
Die Leistung der modifizierenden Verben bei
der Darstellung von Geschehen und Sein.
Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch
richtiger Formen, im besonderen der Anredeformen.
Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien,
Wortfeldern und Sachkreisen.
Sprachliche Ausdrucksmittel wie: Häufung,
Steigerung, Gegensatz, Übertreibung, Abschwächung,
Beschönigung. Grundzüge der Wortbildung."
bb) hat der Abschnitt „Sprachlehre" zu entfallen.
d) 4. Klasse
aa) hat an Stelle des Abschnittes „Stilerziehung"
folgender Abschnitt zu treten
„Sprachlehre und Stilerziehung
Erweiterung des Verständnisses für die Grundformen
des Satzes, für grammatisch notwendige
Ergänzungen und zusätzliche Angaben zur Verdeutlichung
der Redeabsicht (Weglaßprobe
bzw. Abstrichverfahren). Der mehrfach zusammengesetzte
Satz. Übungen im Überblicken umfangreicher
Satzgefüge (graphische Darstellungen).
Wiederholung und Vervollständigung der
Gliedsatzarten: die wichtigsten Arten der Adverbialsätze;
Gliedsatzklammer und Ausklammerung.
Gliedsätze ohne Einleitewort. Umformungsübungen.
Unterscheidung von Vorwortergänzung und
Umstandsergänzung an eindeutigen Beispielen.
Die Umstandsergänzung im 2. und im 4. Fall.
Verbaler und substantivischer Stil. Stilistische
Wirkung verschiedener Formen der Beifügung.
Begriffsbestimmung, Über- und Unterordnung
von Begriffen; Anleitung zu sachgemäßer Verwendung
von Fachausdrücken und Fremdwörtern.
Formelhafte Wendungen und Sprachklischees
(Modeausdrücke und -Wendungen).
Das sprachliche Bild (Metapher). Einfache Beispiele
für begriffliche und bildhafte Ausdrucksweise.
Stilistische Wirkung der Zeitformen, des 1.
und 2. Konjunktivs und der Formen des Passivs
(Wiederholung und Vertiefung).
Ständige Übungen zur Sprachrichtigkeit.
Hochsprache und Mundart; gehobene Sprache,
Verkehrs- und Umgangssprache (Niveauunterschiede);
Sondersprachen. Beispiele zum Bedeutungswandel
(mit kulturhistorischen Einblicken)
und zur Wortbedeutung (geklärt mit Hilfe von
Wortfeldern und syntaktischen Wendungen).
Lehn- und Fremdwort.
Erklären von Eigennamen."
bb) hat der Abschnitt „Sprachlehre" zu entfallen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt hinsichtlich der
1. Klasse mit 1. September 1972, hinsichtlich der
2. Klasse mit 1. September 1973, hinsichtlich der
3. Klasse mit 1. September 1974 und hinsichtlich
der 4. Klasse mit 1. September 1975 in Kraft.