Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
324_1971 AT

324. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung des Gehaltsüberleitungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 324. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung des Gehaltsüberleitungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

den §§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 1. Juli 1971, G 6/71-8, — dem

Bundeskanzler zugestellt am 26. Juli 1971 —

den § 21 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 12. Dezember

1946, BGBl. Nr. 22/1947, über das

Diensteinkommen und die Ruhe- und Versorgungsgenüsse

der Bundesbeamten (Gehaltsüberleitungsgesetz)

als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →