324_1970
AT
324. Kundmachung: Austritt Griechenlands aus dem Europarat
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 324. Kundmachung: Austritt Griechenlands aus dem Europarat
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des
Europarates hat Griechenland seinen Austritt aus
dem Europarat (Satzung des Europarates BGBl.
Nr. 121/1956 in der Fassung der Kundmachung
BGBl. Nr. 253/1965, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 252/
1965) erklärt. Diese Austrittserklärung wird gemäß
Artikel 7 der Satzung des Europarates mit
Ende 1970 wirksam.