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324_1970 AT

324. Kundmachung: Austritt Griechenlands aus dem Europarat

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 324. Kundmachung: Austritt Griechenlands aus dem Europarat

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Europarates hat Griechenland seinen Austritt aus

dem Europarat (Satzung des Europarates BGBl.

Nr. 121/1956 in der Fassung der Kundmachung

BGBl. Nr. 253/1965, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 252/

1965) erklärt. Diese Austrittserklärung wird gemäß

Artikel 7 der Satzung des Europarates mit

Ende 1970 wirksam.

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