Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
323_1987 AT

323. Bundesgesetz: Aufhebung bundesgesetzlicher Verkaufsbeschränkungen für Anteilsrechte an der CA und der Länderbank

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 323. Bundesgesetz: Aufhebung bundesgesetzlicher Verkaufsbeschränkungen für Anteilsrechte an der CA und der Länderbank

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

(1) § 4 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember

1956, betreffend den Verkauf von Aktien verstaatlichter

Banken, BGBl. Nr. 274, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 23/1957, § 2 des Bundesgesetzes

vom 6. Mai 1976 über Sonderbestimmungen

im Zusammenhang mit der Erhöhung des

Grundkapitals der Creditanstalt-Bankverein und

der Österreichischen Länderbank Aktiengesellschaft

im Jahre 1976 und über die zugehörigen

budgetären Maßnahmen, BGBl. Nr. 256/1976,

sowie § 2 des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1982

über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit

der Erhöhung des Grundkapitals der Creditanstalt-

Bankverein und der Österreichischen Länderbank

Aktiengesellschaft und über die zugehörigen budgetären

Maßnahmen, BGBl. Nr. 632/1982, treten

außer Kraft.

(2) Der Bundesminister für Finanzen wird

ermächtigt, Anteilsrechte an der Creditanstalt-

Bankverein und der Österreichischen Länderbank

Aktiengesellschaft bis zu einem solchen Umfang zu

veräußern, daß der Republik Österreich eine Beteiligung

von 51 vH am Grundkapital dieser Banken

in Form von Aktien mit Stimmrecht verbleibt.

Artikel II

Mit der Vollziehung von Artikel I ist der Bundesminister

für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →