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323_1971 AT

323. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über Behälter

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 323. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über Behälter

Vom Generalsekretär der Vereinten Nationen

sind folgende Mitteilungen betreffend den Geltungsbereich

des Zollabkommens über Behälter

(BGBl. Nr. 22/1958, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 253/

1969) eingelangt

Japan hat seine Beitrittsurkunde zu diesem

Zollabkommen am 14. Mai 1971 hinterlegt.

Mauritius hat am 18. Juli 1969 erklärt, sich an

dieses Zollabkommen gebunden zu erachten,

dessen Anwendung bereits vor Erlangung der

Unabhängigkeit auf das Gebiet dieses Staates

ausgedehnt worden war.

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