323_1971
AT
323. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über Behälter
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 323. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über Behälter
1971_323_0 323. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über Behälter
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Vom Generalsekretär der Vereinten Nationen
sind folgende Mitteilungen betreffend den Geltungsbereich
des Zollabkommens über Behälter
(BGBl. Nr. 22/1958, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 253/
1969) eingelangt
Japan hat seine Beitrittsurkunde zu diesem
Zollabkommen am 14. Mai 1971 hinterlegt.
Mauritius hat am 18. Juli 1969 erklärt, sich an
dieses Zollabkommen gebunden zu erachten,
dessen Anwendung bereits vor Erlangung der
Unabhängigkeit auf das Gebiet dieses Staates
ausgedehnt worden war.