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323_1969 AT

323. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 323. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

Nach Mitteilung des Generalsekretariats der

Vereinten Nationen hat Schweden am 2. April

1969 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen

über den Beförderungsvertrag im internationalen

Straßengüterverkehr (CMR) samt

Unterzeichnungsprotokoll (BGBl. Nr. 138/1961,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 347/1967) hinterlegt.

Ferner hat das Vereinigte Königreich von

Großbritannien und Nordirland am 31. Oktober

1968 gemäß Artikel 46 notifiziert, daß das

Übereinkommen auch für Gibraltar gelten soll.

Das Übereinkommen ist somit für Schweden

am 1. Juli 1969 und für Gibraltar am 29. Jänner

1969 in Kraft getreten.

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